Die Uhr tickt in Richtung neuer EU-weiter Regeln für die Bereitstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in gewerblichen Parkhäusern. 

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die EU-Richtlinie über Ladestationen in Parkhäusern in Kraft, die neue Anforderungen für Reiseziele mit Parkplätzen mit einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen vorsieht. Die neuen Regeln sind Teil der umfassenderen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die sich auf Nichtwohngebäude mit Parkplätzen konzentriert. 

Einige Parkplatzbesitzer oder Drittbetreiber haben möglicherweise bereits Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingeführt. In einigen dieser Fälle entsprechen ihre vorhandenen Ladestationen den neuen Anforderungen oder übertreffen diese sogar. Viele dieser Parkplätze verfügen jedoch noch nicht über Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder nicht über genügend Ladestationen, um die neuen EU-Anforderungen zu erfüllen. 

CTEK rät allen Parkplatzbesitzern und -betreibern, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen und bei Bedarf einen Aktionsplan für die Zeit nach 2024 zu erstellen. Diese neuen Vorschriften sind eine Weiterentwicklung der 2021 eingeführten Gesetzgebung, die vorschreibt, dass alle neu gebauten Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen für eine Ladeinfrastruktur vorbereitet werden müssen. 

Jetzt müssen Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen – wie Einkaufszentren, Sportarenen, Freizeiteinrichtungen, Verkehrsknotenpunkte und andere Besucherziele – bis zum 1. Januar 2025 mindestens eine Ladestation installiert haben.  

Darüber hinaus muss die Infrastruktur für weitere Ladestationen – einschließlich Kabelkanälen und Leitungen – vorhanden und in der Lage sein, zukünftige Installationen von Ladestationen für jeden fünften Parkplatz zu unterstützen.  

Die Umsetzung der neuen Vorschriften für 2025 baut auf bestehenden Anforderungen für Parkplätze in anderen Szenarien auf. Gemäß der Richtlinie muss jedes neu gebaute oder umfassend renovierte Wohngebäude mit mindestens zehn Parkplätzen sowohl über eine Ladestation als auch über die Infrastruktur verfügen, die die Installation von Ladestationen für jeden Parkplatz ermöglicht. Diese Vorschriften gelten für Wohnungsbaugenossenschaften und Mietobjekte, nicht für einzelne Hauseigentümer. 

Und neue gewerbliche Gebäude mit mindestens zehn Parkplätzen müssen ebenfalls über mindestens eine Ladestation für Elektrofahrzeuge sowie die Infrastruktur für mindestens einen von fünf Parkplätzen verfügen. Und das ist noch nicht alles ... 

Bei der Planung der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und der Infrastruktur für die Erweiterung sollten die Eigentümer aller Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen auch den 1. Januar 2027 im Auge behalten, wenn die Anforderungen erhöht werden, sodass jeder zehnte Parkplatz über eine Ladevorrichtung und 50 Prozent aller Parkplätze über die vorbereitende Infrastruktur für zukünftige Ladeeinrichtungen verfügen müssen. 

CTEK empfiehlt, bei der Planung und Installation von EVSE auf Parkplätzen eine langfristige Perspektive einzunehmen. Jetzt in zukunftssichere Lösungen zu investieren, ist langfristig kostengünstiger und stellt sicher, dass Ihre Infrastruktur bei steigender Nachfrage problemlos erweitert werden kann.  

Und wenn Sie jetzt zukunftssichere Ladestationen installieren, wie z. B. die neue CC3 von CTEK, können Betreiber und ihre Besucher, die Elektrofahrzeuge fahren, die nächsten Generationen intelligenter Lademöglichkeiten optimal nutzen. 

„Diese neuen Regeln werden die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen erheblich steigern, indem sie die Ladeinfrastruktur weiter verbreiten“, sagte Daniel Forsberg, Marketing Manager EVSE.  

„Mit zunehmender Verbreitung von EVSE-Anlagen können wir einen entsprechenden Anstieg der Anzahl an Elektrofahrzeugbesitzern erwarten, was zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Mobilität beiträgt. Dieses Wachstum wird den Fortschritt in beiden Sektoren vorantreiben und Elektrofahrzeuge für mehr Menschen zu einer bequemeren und attraktiveren Option machen.“ 

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