Neue Vorschriften für Ladestationen: Was bedeutet das für Immobilienbesitzer und Unternehmen?
21 August 2024
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21 August 2024
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Vorschriften in Kraft, die sich auf Immobilienbesitzer und Unternehmen mit mehr als 20 Parkplätzen auswirken. Diese Vorschriften sind eine Weiterentwicklung der bereits 2021 eingeführten Gesetzgebung, die vorschrieb, dass alle neu errichteten Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen für eine Ladeinfrastruktur vorbereitet werden müssen. Das neue Gesetz bedeutet, dass Immobilienbesitzer und Unternehmen Ladestationen installieren müssen, um der wachsenden Nachfrage nach Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge gerecht zu werden. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, zum Übergang zu einer grüneren Zukunft beizutragen.
Das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahr 2021 stellte Anforderungen an die Vorbereitung für das Laden in neu gebauten Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen. Das neue Gesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bedeutet, dass alle Gebäude mit mehr als 20 Parkplätzen über installierte Ladestationen verfügen müssen. Pro 20 Parkplätze ist mindestens eine Ladestation erforderlich.
Was die Art des Ladegeräts betrifft, sind Wechselstrom-Ladegeräte (AC) oft die beste Wahl für Parkplätze, auf denen Autos über einen längeren Zeitraum stehen, wie beispielsweise bei Wohnanlagen oder am Arbeitsplatz. Gleichstrom-Ladegeräte (DC) können eine gute Ergänzung sein, wenn schnelleres Laden erforderlich ist, beispielsweise bei gewerblichen Einrichtungen.
Um Investitionen in die Ladeinfrastruktur zu erleichtern, stehen finanzielle Förderungen zur Verfügung, wobei Klimatklivet eine der bedeutendsten ist. Klimatklivet ist eine Initiative der schwedischen Umweltbehörde, die Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen fördert. Für Immobilienbesitzer und Unternehmen, die die Installation von Ladestationen planen, kann diese Förderung bis zu 50 Prozent der Investitionskosten abdecken, was die Modernisierung von Parkplätzen deutlich wirtschaftlicher macht.
Der nächste Antragszeitraum für „Klimatklivet“ ist vom 1. bis 8. November 2024. Dies ist ein wichtiges Datum, das Immobilienbesitzer und Unternehmen im Auge behalten sollten, da zu diesem Zeitpunkt Förderanträge für geplante oder bereits laufende Projekte eingereicht werden können. Der Antragsprozess erfordert Vorbereitung, daher ist es ratsam, rechtzeitig vor diesem Termin mit der Sammlung der erforderlichen Unterlagen und der Planung des Projekts zu beginnen. Die Teilnahme am Klimatklivet-Programm kann bei der Installation von Ladestationen erheblich helfen und dazu beitragen, die Immobilie oder das Unternehmen langfristig attraktiver und nachhaltiger zu machen.
Um einen noch besseren Zugang zur Ladeinfrastruktur zu gewährleisten, werden weitere Verschärfungen der Gesetzgebung vorbereitet. Zum 1. Januar 2027 werden neue Anforderungen vorgeschlagen, wonach gewerbliche Immobilien mindestens eine Ladestation pro zehn Parkplätze haben müssen. Zudem muss die Ladeinfrastruktur zu mindestens 50 Prozent der Parkplätze verlegt sein, auch wenn diese noch nicht mit Ladestationen ausgestattet sind.
Dies bedeutet, dass Immobilienbesitzer und Unternehmen, die den Ausbau ihrer Ladeinfrastruktur planen, bereits jetzt langfristig denken sollten. Indem sie sich auf diese kommenden Anforderungen vorbereiten, können sie zukünftige Kosten und Umbauten vermeiden. Die Installation von Ladeboxen und die Vorbereitung auf einen zukünftigen Ausbau von Anfang an sind eine clevere Möglichkeit, sicherzustellen, dass die Immobilie oder der Betrieb gut auf die zunehmende Elektrifizierung vorbereitet ist.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und der Nutzung finanzieller Förderungen bietet die Installation von Ladeboxen zahlreiche weitere Vorteile. Eine Ladestation von CTEK wie die CHARGESTORM CONNECTED 3 (CC3) ist ein gutes Beispiel für eine zukunftssichere Lösung, die nicht nur einfach zu installieren, sondern auch leicht zu handhaben und bei Bedarf zu erweitern ist.
Das Angebot einer Ladeinfrastruktur kann den Wert der Immobilie steigern, neue Mieter und Kunden anziehen sowie das Image des Unternehmens als umweltbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen verbessern.
Die neuen gesetzlichen Vorschriften, die im Januar 2025 in Kraft treten, stellen zusammen mit den bereits 2021 eingeführten Regelungen einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft dar. Durch die Installation von Ladeboxen erfüllen Unternehmen und Immobilienbesitzer nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern tragen auch dazu bei, Elektroautos für mehr Menschen zu einer zugänglichen Alternative zu machen. Mit verfügbaren Förderprogrammen wie „Klimatklivet“ und durch langfristiges Denken im Hinblick auf die verschärften Anforderungen ab 2027 können Immobilienbesitzer und Unternehmen sicherstellen, dass sie für die Anforderungen der Zukunft gut gerüstet sind und gleichzeitig zu einer grüneren und nachhaltigeren Entwicklung beitragen.
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